Wertgutachten
Der Kaufpreis ist eines der zentralen Themen im Rahmen der Betriebsübergabe. Dies gilt für die Übergabe an einen fremden Dritten ebenso wie innerhalb der Familie. Für beide Nachfolger gilt: Wer einen gastgewerblichen Betrieb kauft, möchte, dass sich seine Investition lohnt, somit verzinst, und dass er hiermit Gewinne erzielt.
Entscheidend ist also die Ertragskraft als gastgewerbliches Objekt, denn jede alternative Nutzung wie bspw. der Umbau eines Hotels zu einem Wohnhaus führt zu erhöhten Investitionen und damit zu weiterem Aufwand. Die Forderung, anstelle eines Verkehrswertgutachtens oder zusätzlich zu diesem ein Ertragswertgutachten als Entscheidungsgrundlage zu erhalten, ist somit nachvollziehbar.
Das Ergebnis der Ertragswertermittlung kann ein fremder Dritter der Bank bei Finanzierungsgesprächen vorlegen. Beim Verkauf an ein Familienmitglied liefert der Ertragswert eine fundierte betriebswirtschaftliche Einschätzung im Hinblick auf die Auszahlung weiterer Erben.