Skip to main content
HOTELLERIE, GASTRONOMIE, CATERING

INKLUSIONSPROJEKTE

In Inklusionsprojekten und Zuverdienstprojekten arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung zusammen. Ziel ist die Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen und ihre dauerhafte Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, gesetzliche Grundlage bilden die §§132 bis 135 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX). Inklusionsprojekte und Zuverdienstprojekte wirtschaften unter Marktbedingungen: sie bieten dauerhafte Arbeitsplätze zu tariflichen bzw. zu ortsüblichen Konditionen, müssen die zur Kostendeckung notwendigen Umsätze erwirtschaften und sich als wirtschaftlich tragfähige Projekte darstellen lassen.

Vor dem Hintergrund des diskontinuierlichen Leistungsvermögens der Zielgruppe und des besonderen Betreuungsaufwandes, der mit der Beschäftigung behinderter Menschen einher geht, werden Inklusionsprojekte und Zuverdienstprojekte aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziell gefördert und erhalten eine öffentliche Unterstützung in Form von Nachteilsausgleichen über Zuschüsse zu den Lohnkosten und eine Erstattung des besonderen Aufwandes.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und in der Begutachtung von Inklusionsprojekten und Zuverdienstprojekten für schwerbehinderte Menschen und …

  • kennen die besonderen Anforderungen und Rahmenbedingungen und bringen unser Fachwissen aus Hotellerie und Gastronomie ein,
  • beurteilen die Marktchancen und Wettbewerbsvoraussetzungen, unterstützen in der Weiterentwicklung der Konzeptidee und liefern Branchen-Know-how für die Raum- und Funktionsplanung,
  • zeigen die möglichen Einsatzbereiche behinderter Menschen auf und berücksichtigen das diskontinuierliche Leistungsvermögen der Zielgruppe,
  • helfen bei der Festlegung der erforderlichen Investitionen und integrieren Zuschüsse und Stiftungsgelder in das Finanzierungsmodell,
  • ermitteln den Personalbedarf und die Personalkosten nach DEHOGA-Tarif und zeigen die Beschäftigtenstruktur aus behinderten und nicht behinderten Menschen auf,
  • budgetieren mit der geringeren Produktivität der Zielgruppe und integrieren laufende Zuschüsse für Anleitung, Minderleistung und besonderen Aufwand,
  • prognostizieren den realisierbaren Umsatz mit kaufmännischer Vorsicht und kalkulieren mit branchenspezifischen Kostenkennziffern,
  • erstellen eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsvorausschaurechnung über sechs Jahre und liefern eine fundierte und realistische Entscheidungsgrundlage für Träger und Förderer,
  • unterstützen in der Kommunikation mit den Projektpartnern und helfen bei der Realisierung des Inklusionsprojektes.

LWL-Messe der Inklusionsunternehmen

Die LWL-Messe der Inklusionsunternehmen ist der größte Treffpunkt in der Region für Inklusionsunternehmen und solche, die es werden wollen. Für Menschen mit und ohne Behinderung. Für Entscheiderinnen und Entscheider aus dem öffentlichen Dienst und der Wirtschaft sowie für alle Interessierten aus der Region. Das vielfältige Vortrags- und Seminarprogramm informiert über alles Wissenswerte zum Thema Inklusion am Arbeitsplatz.

Die 5. LWL-Messe findet am 15. März statt. Wir sind wieder dabei!

Beratungszuschüsse / Fördermöglichkeiten

Inklusionsämter und die Aktion Mensch setzen sich für Inklusion ein. Menschen mit und ohne Behinderung sollen in allen Bereichen des Lebens ganz selbstverständlich zusammenleben und auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe schaffen Arbeits- und Beschäftigungsplätze für Menschen mit Behinderung, zum Beispiel in Hotels und Restaurants. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Inklusion.

Inklusionsämter und die Aktion Mensch beteiligen sich bei entsprechenden Fördervoraussetzungen an den Kosten einer Beratung. Aktuell sind folgende Beratungszuschüsse möglich (Angaben ohne Gewähr):

  • Zuschuss Aktion Mensch: Förderung von 70 % für Vorlaufaktivitäten.
  • Zuschuss Aktion Mensch: Förderung von 70 % für Sicherungsmaßnahmen.
  • Individuelle Fördermöglichkeiten der Integrations-/Inklusionsämter.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des für Sie in Frage kommenden Zuschusses.

Kostenfreies Arbeitsgespräch

Wir bieten Ihnen grundsätzlich vorab ein kostenfreies Arbeitsgespräch in unserem Hause, um die Aufgabenstellung konkret zu besprechen und die erforderlichen Maßnahmen resp. Beratungsinhalte gemeinsam zu diskutieren. Teil dieses Gespräches ist es auch, den voraussichtlich erforderlichen Zeitaufwand einzuschätzen und damit das Honorarvolumen festzulegen.

Auf der Basis der im Arbeitsgespräch gewonnenen Erkenntnisse erhalten Sie im Anschluss ein individuelles Angebot. Um Ihnen Planungssicherheit zu geben, ist in diesem Angebot ein Pauschalhonorar fixiert.

0211 54 260 860