Im Rahmen der Betriebsübergabe bzw. -übernahme stellt der Wert des bestehenden gastgewerblichen Inventars eine wichtige Größenordnung dar. Nicht selten entstehen hier Differenzen zwischen den Parteien in Bezug auf den Inventarwert und die Höhe der Abstandssumme.
Als Sachverständigen- und Schätzstelle sowie PremiumPartner des DEHOGA Nordrhein e. V. erstellen wir
⇒ Inventargutachten für interne und externe Zwecke wie Kauf- und Verkaufsverhandlungen
⇒ Schiedsgutachten zwischen Parteien mit differierenden Wertvorstellungen
⇒ Inventarbewertungen für steuerliche Zwecke
⇒ Pauschale Inventarschätzungen als interne Orientierung eines gerechtfertigten Kaufpreises
⇒ Protokolle der begleitenden Betriebsübergabe inklusive einer Fotodokumentation