Ein großer Teil der Betriebe im Gastgewerbe wird in gemieteten oder gepachteten Räumen geführt. Sowohl die Höhe des anfallenden Miet- bzw. Pachtzinses wie auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der in den Pachtverträgen getroffenen Vereinbarungen waren deshalb schon immer ein wichtiges Thema für die Branche. Für den wirtschaftlichen Erfolg und die „Zufriedenheit“ mit dem Pachtvertrag ist es entscheidend, vor Vertragsunterzeichnung die wirtschaftliche Tragfähigkeit des geforderten Pachtzinses zu überprüfen bzw. einzuschätzen. Allerdings darf die Einschätzung der Höhe des Pachtzinses nicht den Blick dafür trüben, dass wirtschaftliche Belastungen aus dem Pachtvertrag nicht alleine durch die vereinbarte Höhe der Pacht entstehen.
So können innerhalb der Vielfalt der Vertragskonditionen dem Pächter Pflichten auferlegt werden, die ganz erhebliche wirtschaftliche Belastungen und finanzielle Konsequenzen beinhalten, die weit über die Höhe des Pachtzinses hinausgehen: Nebenkosten, Vereinbarungen zur Instandhaltung und Instandsetzung, die Konzessionsfähigkeit des Objektes, Auflagen zur Betriebsführung oder andere Aspekte. Derartige Vereinbarungen beginnen mit der Unterzeichnung des Vertrages und können auch bei Vertragsende und Rückgabe des Objektes noch nachwirken.