Die Planungsleistungen aus dem Bereich der Innenarchitektur unterliegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nach § 34 Gebäude und Innenräume und unterteilen sich in die Leistungsphasen 1 bis 9. Diese Arbeitsschritte lassen sich wie folgt umschreiben:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorentwurf / Vorplanung (Raumkonzept, Raum- und Funktionsplanung)
3. Entwurfsplanung (Gestaltungs- und Entwurfsideen mit Ausarbeitung von Materialien und Möbeln sowie Farb- und Beleuchtungskonzepten)
4. Genehmigungsplanung (Einholen von Genehmigungen, Erstellung von Bauanträgen)
5. Ausführungsplanung (Konkretisierung und Detaillierung der Planung)
6. Vorbereitung der Vergabe (Erstellen von Leistungsverzeichnissen, Angebotseinholung)
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung – Bauüberwachung (Begleitung der Umsetzung)
9. Objektbetreuung
Die Komplexität einer Gastronomie-Planung behalten wir im Blick – sowohl in gestalterischer und baulicher wie auch in technischer Hinsicht.