Die Planungsleistungen aus dem Bereich der Innenarchitektur unterliegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nach § 55 Technische Ausrüstung und unterteilen sich in die Leistungsphasen 1 bis 9. Diese Arbeitsschritte lassen sich wie folgt umschreiben:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorentwurf / Vorplanung (Ablauf- und Betriebskonzept, Raumbedarf- und Flächenzuordnungspläne)
3. Entwurfsplanung (Ausarbeitung von anforderungsgerechten und funktionalen Lösungen)
4. Genehmigungsplanung (Einholen von behördlichen Zustimmungen)
5. Ausführungsplanung (Konkretisierung und Detaillierung der Planung)
6. Vorbereitung der Vergabe (Erstellen von Leistungsverzeichnissen, Angebotseinholung)
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung – Bauüberwachung (Begleitung der Umsetzung)
9. Objektbetreuung
Die Komplexität einer Küchenplanung behalten wir im Blick – sowohl in funktionaler wie auch in technischer Hinsicht.